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Orientierung

Wegzugsteuer (§ 6 AStG): Wen sie trifft und wie man plant

Wer mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält und ins Ausland wegzieht, löst die Wegzugsteuer aus: Der Wegzug gilt als fiktive Veräußerung der Anteile zum gemeinen Wert. Was das konkret bedeutet, wen die 7-aus-12-Jahre-Regel trifft und wie die Ratenzahlung seit 2022 funktioniert.

6 Min.Lesezeit
18. August 2026letzte Aktualisierung
Belegtmit § 6 AStG und § 17 EStG als Gesetzesquellen
Kurzantwort

Kurzantwort: Wen trifft die Wegzugsteuer?

Wer eine Beteiligung von mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält und ins Ausland wegzieht, löst die Wegzugsteuer aus: Der Wegzug gilt als fiktive Veräußerung der Anteile zum gemeinen Wert (§ 6 Abs. 1 AStG) — auf den (nie realisierten) Wertzuwachs fällt Steuer an. Betroffen sind Personen, die in den letzten 12 Jahren insgesamt mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren (§ 6 Abs. 2 AStG). Seit der Neufassung 2022 kann die Steuer auf Antrag in 7 gleichen Jahresraten gezahlt werden (§ 6 Abs. 4 AStG) — meist gegen Sicherheitsleistung.

Auslöser

Was löst die Wegzugsteuer aus?

Nach § 6 Abs. 1 AStG stehen die Anteile i. S. v. § 17 Abs. 1 EStG (Beteiligung ≥ 1 %) bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht der Veräußerung zum gemeinen Wert gleich. Auslöser sind u. a.:

Wen trifft es? (7-aus-12-Jahre-Regel)

Betroffen sind natürliche Personen, die innerhalb der letzten 12 Jahre insgesamt mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren (§ 6 Abs. 2 Satz 1 AStG).

Wie wird gezahlt? (Ratenzahlung seit 2022)

Nach § 6 Abs. 4 AStG kann die Steuer auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden; die erste Rate binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, die weiteren am 31. Juli der Folgejahre — regelmäßig gegen Sicherheitsleistung. Die früher unbefristete zinslose Stundung bei EU/EWR-Wegzug ist entfallen.

Wann entfällt die Steuer wieder? (Rückkehr innerhalb von sieben Jahren)

Beruht der Wegzug auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit und wird die unbeschränkte Steuerpflicht innerhalb von sieben Jahren wieder begründet, entfällt der Steueranspruch nach § 6 Abs. 3 Satz 1 AStG — allerdings nur, wenn alle drei Bedingungen zusammen erfüllt sind: die Anteile wurden zwischenzeitlich weder veräußert noch übertragen noch in ein Betriebsvermögen eingelegt; Gewinnausschüttungen oder Einlagenrückgewähr überschreiten insgesamt nicht ein Viertel des Werts im Sinne des Absatzes 1; und das deutsche Besteuerungsrecht wird mindestens in dem Umfang wieder begründet, wie es beim Wegzug bestand.

Auf Antrag kann das Finanzamt diese Frist um höchstens fünf Jahre verlängern, wenn die Rückkehrabsicht unverändert fortbesteht (§ 6 Abs. 3 Satz 3 AStG) — der Zeitraum zur Wiederbegründung beträgt damit maximal zwölf Jahre ab dem Wegzug. Wer innerhalb der regulären sieben Jahre tatsächlich zurückkehrt, muss eine Rückkehrabsicht nicht gesondert nachweisen (BFH-Urteil vom 21.12.2022 – I R 55/19). Maßgeblich ist die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG; § 1 Abs. 2 oder 3 EStG genügt nicht.

Was kann das in Euro bedeuten?

Bei einer Beteiligung mit 2 Mio. € Wertzuwachs kann die fiktive Veräußerung schnell mehrere Hunderttausend Euro Steuer auslösen — ohne dass tatsächlich ein Euro zugeflossen ist. Genau deshalb ist Vorlaufplanung entscheidend.

Einordnung

Welche Einschränkungen und offenen Punkte gibt es?

  • Es gibt Sondertatbestände (z. B. spätere Rückkehr) und Wertminderungs-/Anrechnungsregeln — einzelfallabhängig.
  • Gestaltungsansätze (Struktur der Beteiligung, Timing, Rückkehrabsicht, Stundung/Raten) sind komplex und müssen individuell geprüft werden.
  • Die Norm wurde mehrfach geändert (u. a. 2022) — immer die aktuelle Fassung prüfen.
FAQ

Häufige Anschlussfragen zu diesem Thema.

Was löst die Wegzugsteuer aus?

Nach § 6 Abs. 1 AStG stehen die Anteile i. S. v. § 17 Abs. 1 EStG (Beteiligung ≥ 1 %) bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht der Veräußerung zum gemeinen Wert gleich — u. a. bei Wegzug, unentgeltlicher Übertragung oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts.

Wen trifft die Wegzugsteuer? (7-aus-12-Jahre-Regel)

Betroffen sind natürliche Personen, die innerhalb der letzten 12 Jahre insgesamt mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren (§ 6 Abs. 2 Satz 1 AStG).

Wie wird die Wegzugsteuer gezahlt? (Ratenzahlung seit 2022)

Auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten (§ 6 Abs. 4 AStG); die erste Rate binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, die weiteren am 31. Juli der Folgejahre — regelmäßig gegen Sicherheitsleistung. Die früher unbefristete zinslose Stundung bei EU/EWR-Wegzug ist entfallen.

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Quellen & Haftungshinweis

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