Digital Sven ist eine KI — kein Mensch
Der Mitglieder-Chat „Digital Sven" ist ein KI-System. Wer dort schreibt,
schreibt nicht mit Steuerberater Sven L. Bendig persönlich.
Der Hinweis erscheint zusätzlich beim ersten Öffnen des Chats.
Grundlage: Art. 50 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689.
Stimme und Avatar sind künstlich erzeugt
Stimme, Avatar und bewegtes Bildmaterial von Digital Sven bilden Sven L. Bendig
künstlich nach. Es sind keine echten Aufnahmen seiner Person.
Wir legen das offen, weil solche Inhalte nach Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung
als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden müssen.
Texte: KI schreibt zu, ein Mensch gibt frei
Fachbeiträge, Ratgeberseiten und Portaltexte entstehen teilweise mit
KI-Unterstützung. Sie werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft und
freigegeben. Die redaktionelle Verantwortung trägt Steuerberater
Sven L. Bendig — dokumentiert im Impressum.
Damit greift die Ausnahme des Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 KI-VO für redaktionell
kontrollierte Inhalte.
Wie Digital Sven antwortet
Vor der Antwort wird eine eigene Fachbibliothek semantisch durchsucht und nur
passender Kontext an das Sprachmodell übergeben. Quellen werden als Fachwissen
behandelt, nicht als Anweisungen. Liegt keine eindeutige Quelle vor, wird das
im Chat benannt. Näheres: Digital Sven.
Wo die KI aufhört
Digital Sven erteilt keine verbindliche steuerliche Beratung
im Einzelfall. Automatisiert erzeugte Antworten können fehlerhaft, unvollständig
oder nicht mehr aktuell sein. Für verbindliche Auskünfte und die Beratung im
konkreten Mandat steht Sven L. Bendig persönlich zur Verfügung —
über den Strategie-Call oder den
direkten Kontakt.
Keine automatisierte Entscheidung über Sie
Die eingesetzte KI trifft keine rechtlich bindenden Entscheidungen über
Nutzerinnen und Nutzer und nimmt keine Emotionserkennung oder biometrische
Kategorisierung vor. Zur Verarbeitung Ihrer Daten:
Datenschutzerklärung.
Fragen, Hinweise, Beschwerden
Fragen zum KI-Einsatz oder Hinweise auf eine fehlerhafte Antwort:
info@steuerhebel360.de.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung in Deutschland ist
seit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz die
Bundesnetzagentur.
Stand dieser Angaben
Stand: 8. August 2026. Die Transparenzpflichten des Art. 50 der Verordnung
(EU) 2024/1689 gelten seit dem 2. August 2026. Diese Seite wird bei
Änderungen am KI-Einsatz nachgeführt.