Bemessungsgrundlage, nicht Steuer
Ein Abzug wandert vom zu versteuernden Einkommen ab. Die Steuer sinkt erst als Folge — und zwar genau um den Betrag, den der Tarif auf diese letzten Euro angesetzt hätte.
1.260 Euro Abzug sind keine 1.260 Euro. Ein Abzug mindert das zu versteuernde Einkommen — nicht die Steuer. Dieser Rechner zeigt als vereinfachte Modellrechnung, welche rechnerische Entlastung daraus wird, und den Multiplikator dazwischen.
Der Rechner nimmt dein zu versteuerndes Einkommen und einen Abzugsposten — und rechnet den Tarif zweimal: einmal mit, einmal ohne. Die Differenz ist die rechnerische Entlastung.
Gib oben einen Abzugsbetrag ein.
| Position | ohne Abzug | mit Abzug | Differenz |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | |||
| Solidaritätszuschlag | |||
| Kirchensteuer | |||
| Summe |
Vereinfachte Modellrechnung nach § 32a EStG, Grundtabelle, Veranlagungszeitraum 2026. Keine Steuerberatung und kein Ersatz für die Prüfung durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Ein einzelner Posten ist der sichtbarste, aber selten der größte Hebel. Der Zwei-Seiten-Report (PDF) ordnet dein Ergebnis ein und zeigt, an welchen Stellen im Modell typischerweise mehr Bewegung steckt als in dem Posten, den du gerade gerechnet hast — Zusammenveranlagung, der Zahlungszeitpunkt über den Jahreswechsel und die Schwellen, ab denen ein Abzug überhaupt wirkt.
Wir schicken dir zuerst eine Bestätigungsmail. Erst wenn du den Link darin bestätigst, geht der Report raus — so schreibt es das Double-Opt-in-Verfahren vor. Danach kommt er als PDF im Anhang: Seite 1 deine Modellrechnung von oben, Seite 2 die drei Hebel mit Fundstelle.
Damit der Report deine Zahlen zeigen kann, gehen mit der Anforderung die Ergebniswerte dieser Modellrechnung mit — Abzugsbetrag, die errechneten Steuerbeträge und eine grobe Einkommensklasse. Dein genaues zu versteuerndes Einkommen bleibt im Browser.
Lieber direkt sprechen? Strategie-Call mit Sven L. Bendig — dort wird der Einzelfall geprüft, was eine Modellrechnung nie kann.
Ein Abzug wandert vom zu versteuernden Einkommen ab. Die Steuer sinkt erst als Folge — und zwar genau um den Betrag, den der Tarif auf diese letzten Euro angesetzt hätte.
§ 32a EStG steigt in Zonen an. Wer auf dem obersten Euro rechnerisch 42 % trägt, spürt einen Abzug deutlich stärker als jemand knapp über dem Grundfreibetrag von 12.348 €.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bemessen sich an der Einkommensteuer. Sinkt die, sinken sie mit — deshalb stehen sie hier als eigene Zeilen und nicht versteckt in einer Gesamtzahl.
Die tarifliche Einkommensteuer wird zweimal nach § 32a Absatz 1 EStG in der Fassung „ab dem Veranlagungszeitraum 2026“ berechnet: einmal auf das eingegebene zu versteuernde Einkommen, einmal auf dieses Einkommen abzüglich des Abzugsbetrags. Die Differenz ist der ausgewiesene Entlastungsbetrag (Differenzmethode). Der ausgewiesene Prozentsatz ist der so ermittelte durchschnittliche Grenzsteuersatz über den Abzugsbetrag — nicht der Grenzsteuersatz auf einen einzelnen Euro.
12.348 €; Tarifzonen bis 17.799 €, 69.878 €, 277.825 € und darüber.20.350 € Einkommensteuer (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 SolzG 1995, für den Veranlagungszeitraum 2026 anwendbar nach § 6 Abs. 27 SolzG 1995).Diese Seite stellt eine vereinfachte Modellrechnung ohne Würdigung des Einzelfalls dar. Sie ist keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes und ersetzt weder die Prüfung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater noch durch einen Lohnsteuerhilfeverein. Es wird keine Aussage darüber getroffen, ob ein bestimmter Aufwand in deinem Fall abziehbar ist. Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Ergebnisse wird keine Haftung übernommen — maßgeblich ist allein der Steuerbescheid des Finanzamts. Ergänzend gilt der Haftungshinweis.
Stand der geprüften Rechtsgrundlagen: 6. August 2026.