Was ist eine Holding-Struktur?
Eine Holding-GmbH hält die Anteile an einer oder mehreren operativen GmbHs. Die operative Gesellschaft macht das Geschäft; die Holding bündelt Beteiligungen und Gewinne.
Eine Holding-GmbH über der operativen GmbH bringt Unternehmern vor allem einen Steuervorteil bei Gewinnen und Verkäufen: Dividenden der Tochter-GmbH an die Holding sind zu ~95 % steuerfrei (§ 8b KStG). Das freigehaltene Kapital kann fast ungeschmälert reinvestiert werden — ohne dass sofort die private Abgeltungsteuer anfällt.
Eine Holding-GmbH über der operativen GmbH bringt Unternehmern vor allem einen Steuervorteil bei Gewinnen und Verkäufen: Dividenden der Tochter-GmbH an die Holding sind zu ~95 % steuerfrei (§ 8b KStG). Das freigehaltene Kapital kann fast ungeschmälert reinvestiert werden (weitere Beteiligungen, Immobilien), ohne dass sofort die private Abgeltungsteuer (25 %, § 32d EStG) anfällt. Zusätzlich trennt die Holding Vermögen vom operativen Risiko.
Faustzahl: Ausschüttung Tochter → Holding ≈ 1,5 % effektiv vs. Tochter → Privatperson ≈ 48 %.
Eine Holding-GmbH hält die Anteile an einer oder mehreren operativen GmbHs. Die operative Gesellschaft macht das Geschäft; die Holding bündelt Beteiligungen und Gewinne.
Nach § 8b Abs. 1 KStG bleiben Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz; nach § 8b Abs. 5 KStG gelten pauschal 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Effektiv sind also ~95 % steuerfrei — die effektive Steuer auf die Dividende liegt bei ~1,5 %.
Bedingung: mindestens 10 % Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres (§ 8b Abs. 4 KStG).
Reinvestition mit fast vollem Kapital: Gewinne wandern nahezu steuerfrei nach oben und können neu investiert werden; die private 25 %-Ebene (§ 32d EStG) fällt erst bei Ausschüttung an die Privatperson an.
Vermögensschutz: Kapital in der Holding ist vom operativen Risiko der Tochter getrennt.
Beteiligungsverkauf: Auch Veräußerungsgewinne aus Anteilsverkäufen sind auf Holding-Ebene weitgehend nach § 8b KStG begünstigt (~95 % steuerfrei).
Von 100 € Gewinn der Tochter bleiben nach Ausschüttung an die Holding ~98,5 € investierbar; bei direkter Ausschüttung an eine Privatperson nur ~52 €.
Vorteil greift erst ab 10 % Beteiligung; § 8b Abs. 5 lässt 5 % steuerpflichtig.
Die Struktur verursacht laufende Kosten (zwei Gesellschaften, Buchhaltung) — lohnt v. a. bei substanziellen thesaurierten Gewinnen.
Sinnvoller Aufbau ist gestaltungsabhängig (Bar- vs. Anteilstausch/Einbringung) — steuerlich sauber planen.
Nach § 8b Abs. 1 KStG bleiben Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz; nach § 8b Abs. 5 KStG gelten pauschal 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Effektiv sind also ~95 % steuerfrei — die effektive Steuer auf die Dividende liegt bei ~1,5 %. Bedingung: mindestens 10 % Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres (§ 8b Abs. 4 KStG).
Reinvestition mit fast vollem Kapital: Gewinne wandern nahezu steuerfrei nach oben und können neu investiert werden; die private 25 %-Ebene (§ 32d EStG) fällt erst bei Ausschüttung an die Privatperson an. Dazu kommen Vermögensschutz und begünstigte Veräußerungsgewinne aus Anteilsverkäufen (~95 % steuerfrei nach § 8b KStG).
Eine Holding-GmbH hält die Anteile an einer oder mehreren operativen GmbHs. Die operative Gesellschaft macht das Geschäft; die Holding bündelt Beteiligungen und Gewinne.
Disclaimer: Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung im Sinne des StBerG. Holding-Gestaltungen müssen mit einem zugelassenen Steuerberater geprüft werden. Zahlen sind Näherungswerte.