Pendlerpauschale, Homeoffice-Tage, Arbeitstage nach Bundesland – alles auf einen Blick. Mit Monatsansicht zum Aufklappen.
Arbeitstage 2026 in Nordrhein-Westfalen: 251 Tage (5-Tage-Woche)
Fachliteratur, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Fortbildung
Entfernungspauschale
0,38 € ab dem 1. km (einfache Entfernung)
Homeoffice-Pauschale
6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr (210 Tage)
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
1.230 € — automatisch ohne Nachweis
Grundfreibetrag 2026
12.348 €
Mit Firmenwagen zur Arbeit?
Dann wird der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte zusätzlich als geldwerter Vorteil versteuert: je Kalendermonat 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG). Die Entfernungspauschale dürfen Sie trotzdem als Werbungskosten ansetzen – bei einem „zur Nutzung überlassenen Kraftwagen“ greift dabei auch die 4.500-Euro-Grenze nicht (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Beide Seiten gegenrechnen im Firmenwagen-Rechner.
Unverbindliche Schätzung. Für verbindliche Beratung wenden Sie sich an einen Steuerberater.
Beide Pauschalen betreffen denselben Arbeitstag — und genau daraus entsteht der häufigste Fehler in der Erklärung: Für einen Tag lässt sich entweder die Entfernungspauschale ansetzen oder die Homeoffice-Pauschale, nicht beides.
Die Entfernungspauschale gilt je Arbeitstag für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, unabhängig vom Verkehrsmittel. Sie wirkt als Werbungskosten und entfaltet ihren Effekt erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags — bei kurzen Arbeitswegen bleibt sie deshalb oft ohne Wirkung.
Die Homeoffice-Pauschale gilt für Tage, an denen überwiegend zu Hause gearbeitet wurde, und ist der Höhe nach gedeckelt. Sie setzt kein separates Arbeitszimmer voraus — das ist ihr entscheidender Vorteil gegenüber dem häuslichen Arbeitszimmer, das strenge räumliche Anforderungen stellt.
Für die Praxis heißt das: Wer an drei Tagen ins Büro fährt und an zwei Tagen zu Hause arbeitet, setzt für drei Tage die Entfernungspauschale und für zwei Tage die Homeoffice-Pauschale an. Welche Aufteilung günstiger ist, hängt fast ausschließlich von der Entfernung ab — bei weiten Arbeitswegen gewinnt das Pendeln, bei kurzen das Homeoffice.
Nicht für denselben Tag. Pro Arbeitstag gilt entweder die Entfernungspauschale für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte oder die Homeoffice-Pauschale. Über das Jahr lassen sich beide kombinieren, tageweise getrennt.
Die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, unabhängig davon, ob die Strecke hin und zurück gefahren wird.
Nein. Die Pauschale setzt kein separates häusliches Arbeitszimmer voraus — das ist ihr wesentlicher Unterschied zur Absetzung eines Arbeitszimmers, für das strenge räumliche Anforderungen gelten.
Nein. Sie sind Werbungskosten und wirken erst, soweit sie zusammen mit anderen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.