1%-Regelung vs. Fahrtenbuch: Welche Variante spart mehr? Mit E-Auto/Hybrid-Vorteil (0,25% / 0,5%).
Leasing, Versicherung, Steuer, Wartung, Kraftstoff, AfA
30 % private Nutzung
Bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens gibt es zwei Wege, den geldwerten Vorteil zu ermitteln — und die Differenz zwischen beiden erreicht bei teuren Fahrzeugen schnell vierstellige Beträge pro Jahr.
Die 1-Prozent-Regel setzt monatlich ein Prozent des inländischen Bruttolistenpreises an, zuzüglich 0,03 Prozent je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Maßgeblich ist immer der Listenpreis bei Erstzulassung — nicht der tatsächlich gezahlte Kaufpreis. Rabatte, Gebrauchtwagenpreise und Leasingkonditionen ändern daran nichts, was die Methode bei stark rabattierten Fahrzeugen teuer macht.
Das Fahrtenbuch setzt den tatsächlichen privaten Anteil an den Gesamtkosten an. Es lohnt sich bei geringer Privatnutzung und bei hochpreisigen Fahrzeugen — verlangt aber lückenlose, zeitnahe und unveränderbare Aufzeichnungen. Ein nachträglich erstelltes oder lückenhaftes Fahrtenbuch wird von der Betriebsprüfung verworfen, und dann greift rückwirkend die 1-Prozent-Regel.
Für Elektrofahrzeuge gelten reduzierte Bemessungsgrundlagen: Bei reinen E-Fahrzeugen unterhalb der gesetzlichen Preisgrenze wird nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, bei Hybriden und teureren E-Fahrzeugen die Hälfte. Das verschiebt die Rechnung deutlich zugunsten der 1-Prozent-Regel.
Als Faustregel gilt: Je höher der Listenpreis und je geringer der private Fahranteil, desto eher lohnt das Fahrtenbuch. Der Rechner oben zeigt die Differenz für Ihre konkreten Werte.
Monatlich ein Prozent des inländischen Bruttolistenpreises bei Erstzulassung als geldwerter Vorteil, zuzüglich 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Immer der inländische Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, auch bei Gebrauchtwagen, Rabatten oder Leasing. Der tatsächlich gezahlte Preis spielt keine Rolle.
Bei hohem Listenpreis in Verbindung mit geringer Privatnutzung. Voraussetzung ist eine lückenlose, zeitnahe und nachträglich nicht veränderbare Führung — sonst wird es verworfen und die 1-Prozent-Regel greift rückwirkend.
Für reine Elektrofahrzeuge unterhalb der gesetzlichen Preisgrenze wird nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, für Hybride und teurere E-Fahrzeuge die Hälfte. Das senkt den geldwerten Vorteil erheblich.
Ein Wechsel ist grundsätzlich zum Jahreswechsel möglich, für dasselbe Fahrzeug innerhalb eines Jahres jedoch nicht.