Eigene Engine nach BMF PAP 2026. Grundfreibetrag 12.348 €, BBG KV/PV 69.750 €, BBG RV/ALV 101.400 €, PV 3,60 %.
Durchschnitt 2026: 2,9 %
z.B. Werbungskosten, Fahrtkosten über Pauschbetrag
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Grundfreibetrag
12.348 €
BBG KV/PV
69.750 € / Jahr
BBG RV/ALV
101.400 € / Jahr
KV allgemein
14,6 % + Ø 2,9 % Zusatz
Pflegeversicherung
3,60 % (2026)
Soli-Freigrenze
20.350 €
Firmenwagen statt mehr Gehalt?
Ein Dienstwagen zur privaten Nutzung ist ein Sachbezug: Der geldwerte Vorteil erhöht Ihr steuerpflichtiges Brutto – und senkt damit genau das Netto, das dieser Rechner ausweist. Ob die 1-%-Regelung oder das Fahrtenbuch günstiger ist (mit reduzierten Sätzen für Hybrid- und Elektrofahrzeuge), rechnen Sie im Firmenwagen-Rechner durch.
Eigene Engine nach BMF PAP 2026 – keine Gewähr. Vereinfachte Berechnung, keine Steuerberatung.
Ein Brutto-Netto-Rechner beantwortet für Angestellte eine einfache Frage. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer wird es komplizierter — und genau dort entstehen die teuren Fehler.
Vom Bruttogehalt gehen zunächst Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ab, dazu die Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenzen deckeln den Abzug nach oben, weshalb der Nettozuwachs bei höheren Gehältern anders verläuft als darunter.
Beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ändert sich die Lage: Er ist in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Das erhöht das Netto spürbar, verlagert aber die Altersvorsorge vollständig in die eigene Verantwortung. Ein reiner Netto-Vergleich führt hier in die Irre, wenn die Vorsorge nicht gegengerechnet wird.
Die zweite Besonderheit betrifft die Höhe: Das Geschäftsführergehalt mindert den Gewinn der GmbH und unterliegt der progressiven Einkommensteuer. Zu hoch angesetzt verschenkt es den niedrigeren Steuersatz der Gesellschaft; zu niedrig angesetzt riskiert es die Diskussion um eine verdeckte Gewinnausschüttung. Die sinnvolle Höhe ergibt sich aus dem Vergleich beider Belastungen — nicht aus einer Faustregel.
Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie die Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, begrenzt durch die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen.
Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer ist in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Bei Minderheitsbeteiligung oder Fremdgeschäftsführung hängt es von der tatsächlichen Weisungsgebundenheit ab und wird im Statusfeststellungsverfahren geklärt.
Es gibt keine allgemeingültige Zahl. Maßgeblich ist der Vergleich zwischen persönlichem Steuersatz und der Belastung in der Gesellschaft, dazu der private Liquiditätsbedarf. Ein unangemessen niedriges Gehalt kann als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden.
Die Steuerklassenkombination verändert nur die unterjährige Liquidität, nicht die Jahressteuer. Der Ausgleich erfolgt über die Veranlagung.