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Ausfüllhilfe Stand: März 2026 steuerhebel360.de

Ausfüllhilfe: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2026

Was bringt Ihnen dieser Antrag?

Statt einmal im Jahr eine große Steuererstattung zu bekommen, erhalten Sie jeden Monat mehr Netto auf Ihrem Konto. Das Finanzamt trägt einen Freibetrag in Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ein — Ihr Arbeitgeber zieht dann weniger Lohnsteuer ab.

Rechenbeispiel: Sie haben 4.000 € Werbungskosten pro Jahr (Pendlerpauschale + Homeoffice). Nach Abzug des Pauschbetrags (1.230 €) ergibt sich ein Freibetrag von 2.770 €. Bei Steuerklasse I und 45.000 € Brutto bedeutet das ca. 77 € mehr Netto pro Monat — ohne auf die Steuererklärung warten zu müssen.

Tipp: Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner, um Ihre persönliche Ersparnis zu berechnen.

Voraussetzungen — Wer kann den Antrag stellen?

Achtung — die 600-€-Antragsgrenze gilt NICHT für: - Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Erhöhungsbetrag) - Kinderfreibeträge - Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen - Negative Einkünfte aus Vermietung etc. - Freibeträge bei Steuerklasse VI

Fristen 2026

Was Wann
Frühester Antrag 1. November 2025 (für VZ 2026)
Spätester Antrag 30. November 2026
Rückwirkend ab Januar Nur wenn Antrag im Januar 2026 gestellt wird
Zweijährige Gültigkeit Möglich bis Ende 2027 (Zeile 4 ankreuzen)

Wichtig: Wer einen Freibetrag eintragen lässt, ist in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben!

Was Sie vor dem Ausfüllen brauchen

Checkliste: Nutzen Sie unsere Checkliste Unterlagen für Arbeitnehmer zum Abhaken.

Schritt-für-Schritt: Das Formular ausfüllen

1. Hauptvordruck — Allgemeine Angaben

Zeile Was eintragen Hinweis
1–3 Name, Adresse, Geburtsdatum Wie im Personalausweis
4 Zweijährige Gültigkeit Ankreuzen = Freibetrag gilt 2026 + 2027
5 Steuernummer / IdNr. Steht auf dem letzten Steuerbescheid
6–8 Zuständiges Finanzamt Wohnsitz-Finanzamt
9–11 Ehegatte / Lebenspartner Nur bei gemeinsamer Veranlagung

2. Anlage Werbungskosten (das Kernstück)

Hier tragen Sie alles ein, was über den Pauschbetrag von 1.230 € hinausgeht:

Pendlerpauschale (Entfernungspauschale): - Kilometer einfache Strecke Wohnung → Arbeit - Anzahl Arbeitstage (Standard: 230 Tage, bei 5-Tage-Woche) - Ab km 21: 0,38 €/km (2026) - Bis km 20: 0,30 €/km - Beispiel: 35 km × 230 Tage = (20 × 0,30 + 15 × 0,38) × 230 = 2.691 €

Rechner: Berechnen Sie Ihre Pendlerpauschale mit unserem Pendler + Homeoffice Rechner.

Homeoffice-Pauschale: - 6 € pro Tag, maximal 210 Tage = 1.260 € - Achtung: An Homeoffice-Tagen KEINE Pendlerpauschale! - Dokumentieren Sie Ihre Tage mit unserem Pendler-/Homeoffice-Tageblatt

Weitere Werbungskosten: - Arbeitsmittel (Laptop, Schreibtisch, Software etc.) — nutzen Sie unsere Arbeitsmittel-Belegliste - Fortbildungskosten (Kursgebühren, Fahrt, Übernachtung) - Kontoführungsgebühren (Pauschale 16 €) - Bewerbungskosten - Doppelte Haushaltsführung - Gewerkschaftsbeiträge (ab 2026 ZUSÄTZLICH zum Pauschbetrag absetzbar!)

3. Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen

4. Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

5. Anlage Kind (falls zutreffend)

So berechnen Sie Ihren Freibetrag

Schritt 1: Alle Werbungskosten addieren (Pendlerpauschale + Homeoffice + Arbeitsmittel + …)

Schritt 2: Pauschbetrag abziehen (1.230 €)

Schritt 3: Sonderausgaben + außergewöhnliche Belastungen addieren

Schritt 4: Prüfen, ob Summe > 600 € (Antragsgrenze)

Schritt 5: Das ist Ihr Freibetrag → auf 12 Monate verteilen = monatliche Ersparnis

Beispielrechnung:

Position Betrag
Pendlerpauschale (35 km, 230 Tage) 2.691 €
Homeoffice-Pauschale (50 Tage) 300 €
Arbeitsmittel (Laptop) 899 €
Kontoführung 16 €
Summe Werbungskosten 3.906 €
./. Pauschbetrag – 1.230 €
= Relevanter Betrag 2.676 €
Spenden 500 €
Gesamter Freibetrag 3.176 €

→ Antragsgrenze 600 € überschritten ✅ → Freibetrag 3.176 € ÷ 12 = ca. 265 € weniger steuerpflichtiger Lohn/Monat → Bei 42 % Grenzsteuersatz = ca. 111 € mehr Netto pro Monat

Typische Fehler vermeiden

Fehler Warum problematisch Lösung
Pendlertage + Homeoffice-Tage > 230 Finanzamt rechnet gegen Sauber dokumentieren (Tageblatt nutzen)
Freibetrag zu hoch angesetzt Nachzahlung in der Steuererklärung! Konservativ rechnen, lieber etwas niedriger
Antrag nach 30.11. gestellt Keine Berücksichtigung mehr möglich Frühzeitig beantragen
Vergessen, Steuererklärung abzugeben Verspätungszuschlag Freibetrag = Pflicht zur Steuererklärung!
Veränderungen nicht gemeldet Meldepflicht bei Verschlechterung Änderung dem FA sofort mitteilen

Nach dem Antrag: Was passiert dann?

  1. Finanzamt prüft (ca. 2–6 Wochen)
  2. Freibetrag wird in ELStAM eingetragen — Ihr Arbeitgeber sieht das automatisch
  3. Ab dem Folgemonat wirkt sich der Freibetrag aus
  4. Steuererklärung am Jahresende ist Pflicht (Frist: 31.7. des Folgejahres, mit Berater: 30.4. des übernächsten Jahres)

Mustertext: Nutzen Sie unseren Mustertext: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung als Begleitschreiben zum formlosen Antrag.

Verwandte Dokumente

Stand: März 2026 · Alle Angaben basieren auf den für 2026 geltenden Werten (Pauschbetrag 1.230 €, Entfernungspauschale 0,38 €/km ab km 21, Homeoffice 6 €/Tag). Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Stand: März 2026 · Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt. Alle Angaben ohne Gewähr. · © 2026 Steuerhebel360.de — Entwickelt mit Steuerberater Sven L. Bendig.