Statt einmal im Jahr eine große Steuererstattung zu bekommen, erhalten Sie jeden Monat mehr Netto auf Ihrem Konto. Das Finanzamt trägt einen Freibetrag in Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ein — Ihr Arbeitgeber zieht dann weniger Lohnsteuer ab.
Rechenbeispiel: Sie haben 4.000 € Werbungskosten pro Jahr (Pendlerpauschale + Homeoffice). Nach Abzug des Pauschbetrags (1.230 €) ergibt sich ein Freibetrag von 2.770 €. Bei Steuerklasse I und 45.000 € Brutto bedeutet das ca. 77 € mehr Netto pro Monat — ohne auf die Steuererklärung warten zu müssen.
Tipp: Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner, um Ihre persönliche Ersparnis zu berechnen.
Achtung — die 600-€-Antragsgrenze gilt NICHT für: - Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Erhöhungsbetrag) - Kinderfreibeträge - Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen - Negative Einkünfte aus Vermietung etc. - Freibeträge bei Steuerklasse VI
| Was | Wann |
|---|---|
| Frühester Antrag | 1. November 2025 (für VZ 2026) |
| Spätester Antrag | 30. November 2026 |
| Rückwirkend ab Januar | Nur wenn Antrag im Januar 2026 gestellt wird |
| Zweijährige Gültigkeit | Möglich bis Ende 2027 (Zeile 4 ankreuzen) |
Wichtig: Wer einen Freibetrag eintragen lässt, ist in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben!
Checkliste: Nutzen Sie unsere Checkliste Unterlagen für Arbeitnehmer zum Abhaken.
| Zeile | Was eintragen | Hinweis |
|---|---|---|
| 1–3 | Name, Adresse, Geburtsdatum | Wie im Personalausweis |
| 4 | Zweijährige Gültigkeit | Ankreuzen = Freibetrag gilt 2026 + 2027 |
| 5 | Steuernummer / IdNr. | Steht auf dem letzten Steuerbescheid |
| 6–8 | Zuständiges Finanzamt | Wohnsitz-Finanzamt |
| 9–11 | Ehegatte / Lebenspartner | Nur bei gemeinsamer Veranlagung |
Hier tragen Sie alles ein, was über den Pauschbetrag von 1.230 € hinausgeht:
Pendlerpauschale (Entfernungspauschale): - Kilometer einfache Strecke Wohnung → Arbeit - Anzahl Arbeitstage (Standard: 230 Tage, bei 5-Tage-Woche) - Ab km 21: 0,38 €/km (2026) - Bis km 20: 0,30 €/km - Beispiel: 35 km × 230 Tage = (20 × 0,30 + 15 × 0,38) × 230 = 2.691 €
Rechner: Berechnen Sie Ihre Pendlerpauschale mit unserem Pendler + Homeoffice Rechner.
Homeoffice-Pauschale: - 6 € pro Tag, maximal 210 Tage = 1.260 € - Achtung: An Homeoffice-Tagen KEINE Pendlerpauschale! - Dokumentieren Sie Ihre Tage mit unserem Pendler-/Homeoffice-Tageblatt
Weitere Werbungskosten: - Arbeitsmittel (Laptop, Schreibtisch, Software etc.) — nutzen Sie unsere Arbeitsmittel-Belegliste - Fortbildungskosten (Kursgebühren, Fahrt, Übernachtung) - Kontoführungsgebühren (Pauschale 16 €) - Bewerbungskosten - Doppelte Haushaltsführung - Gewerkschaftsbeiträge (ab 2026 ZUSÄTZLICH zum Pauschbetrag absetzbar!)
Schritt 1: Alle Werbungskosten addieren (Pendlerpauschale + Homeoffice + Arbeitsmittel + …)
Schritt 2: Pauschbetrag abziehen (1.230 €)
Schritt 3: Sonderausgaben + außergewöhnliche Belastungen addieren
Schritt 4: Prüfen, ob Summe > 600 € (Antragsgrenze)
Schritt 5: Das ist Ihr Freibetrag → auf 12 Monate verteilen = monatliche Ersparnis
Beispielrechnung:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Pendlerpauschale (35 km, 230 Tage) | 2.691 € |
| Homeoffice-Pauschale (50 Tage) | 300 € |
| Arbeitsmittel (Laptop) | 899 € |
| Kontoführung | 16 € |
| Summe Werbungskosten | 3.906 € |
| ./. Pauschbetrag | – 1.230 € |
| = Relevanter Betrag | 2.676 € |
| Spenden | 500 € |
| Gesamter Freibetrag | 3.176 € |
→ Antragsgrenze 600 € überschritten ✅ → Freibetrag 3.176 € ÷ 12 = ca. 265 € weniger steuerpflichtiger Lohn/Monat → Bei 42 % Grenzsteuersatz = ca. 111 € mehr Netto pro Monat
| Fehler | Warum problematisch | Lösung |
|---|---|---|
| Pendlertage + Homeoffice-Tage > 230 | Finanzamt rechnet gegen | Sauber dokumentieren (Tageblatt nutzen) |
| Freibetrag zu hoch angesetzt | Nachzahlung in der Steuererklärung! | Konservativ rechnen, lieber etwas niedriger |
| Antrag nach 30.11. gestellt | Keine Berücksichtigung mehr möglich | Frühzeitig beantragen |
| Vergessen, Steuererklärung abzugeben | Verspätungszuschlag | Freibetrag = Pflicht zur Steuererklärung! |
| Veränderungen nicht gemeldet | Meldepflicht bei Verschlechterung | Änderung dem FA sofort mitteilen |
Mustertext: Nutzen Sie unseren Mustertext: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung als Begleitschreiben zum formlosen Antrag.
Stand: März 2026 · Alle Angaben basieren auf den für 2026 geltenden Werten (Pauschbetrag 1.230 €, Entfernungspauschale 0,38 €/km ab km 21, Homeoffice 6 €/Tag). Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.