Die Gewerbesteuer ist die kommunale Steuer auf Gewerbebetriebe. Sie zahlen diese an Ihre Gemeinde. Die Formel ist einfach:
Gewerbeertrag × 3,5% (Messzahl) × Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer
Rechenbeispiel Handwerksbetrieb:
Gewinn aus Handwerk: 60.000 €
./. Freibetrag: -24.500 €
= Gewerbeertrag: 35.500 €
Messzahl (bundesweit): × 3,5%
= Steuermessbetrag: 1.242,50 €
Hebesatz Berlin z.B.: × 410%
= Gewerbesteuer: 5.094,25 €/Jahr
Das Gute: Gewerbesteuer zählt NICHT zur Einkommensteuer - Sie sparen also!
Wichtig: Freiberufler zahlen normalerweise KEINE Gewerbesteuer, auch wenn ihr Gewinn hoch ist!
| Was | Frist | Konsequenz |
|---|---|---|
| GewSt-Erklärung 2026 | 31. Mai 2027 | Verspätungszuschlag ab 1. Juni |
| Mit Berater | 31. Dez. 2027 | Automatische Fristverlängerung |
| Vorauszahlung 1. Rate | 15. Juni 2026 | 50% der geschätzten GewSt |
| Vorauszahlung 2. Rate | 15. Sept. 2026 | 50% der geschätzten GewSt |
| Nachzahlung | 10 Tage nach Bescheid | 6% Zinsen bei Verspätung |
| Was | Eintragen |
|---|---|
| Steuernummer | [12-stellig] |
| Zeitraum | 2026 |
| Name/Betriebsstätte | Wie angemeldet |
| Rechtsform | Einzelunternehmer / GbR / Partnerschaft / etc. |
EÜR-Gewinn 2026: 60.000 €
(aus Anlage S oder G der StErk)
| Posten | Beispiel | Betrag |
|---|---|---|
| Schuldzinsen | Kreditlinie mit 2% Zinsen | 5.000 € |
| Rücklagenzuführung | Thesaurierung bei Personengesellschaft | 10.000 € |
| Körperschaftsteuer | GmbH-Anteile (Spezialfall) | 2.000 € |
| Rückforderung von Körperschaftsteuer | (nur wenn Vorteil) | -1.000 € |
| Entnahmen aus stiller Rücklage | Sanierungsrücklage aufgelöst | 3.000 € |
Gesamt Hinzurechnungen: 19.000 €
| Posten | Beispiel | Betrag |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer gezahlt | Für Gesellschaft | -2.500 € |
| Gewerbesteuer bezahlt | Jahresausgleich | -1.500 € |
| Steuerliche Nutzung v. Anlagevermögen | Grundstück nicht betrieblich | -4.000 € |
Gesamt Kürzungen: -8.000 €
EÜR-Gewinn: 60.000 €
+ Hinzurechnungen: +19.000 €
./. Kürzungen: -8.000 €
= Gewerbeertrag roh: 71.000 €
./. Freibetrag (2026): -24.500 €
= MASS. GEWERBEERTRAG: 46.500 €
Maßgebender Gewerbeertrag: 46.500 €
× Steuermesszahl: × 3,5%
= STEUERMESSBETRAG: 1.627,50 €
Wichtig: Die 3,5% Messzahl ist bundesweit EINHEITLICH und nicht veränderbar!
Steuermessbetrag: 1.627,50 €
× Hebesatz Ihrer Gemeinde: × 410%
= GEWERBESTEUER 2026: 6.672,75 €
Hebesätze Beispiele 2026: - Berlin: 410% - München: 550% - Hamburg: 378% - Köln: 465% - Rurale Gemeinde: 200-300%
Pro-Tipp: Schauen Sie auf der Website Ihrer Gemeinde nach dem aktuellen Hebesatz!
Sie haben eine Geschäfts-Kreditlinie über 100.000 €.
Zinsen: 2% = 2.000 €
→ Hinzurechnung in GewSt: 2.000 €
Bei Fremdfinanzierung von Anlageninvestitionen steigen die GewSt!
Sie machen 80.000 € Gewinn, entnehmen aber nur 30.000 €.
Die restlichen 50.000 € thesaurieren Sie (bilden Rücklagen).
→ Hinzurechnung: Ggf. 50.000 € (abhängig von Art der Rücklage)
Sie haben eine alte Sanierungsrücklage von 5.000 € gebildet.
Diese lösen Sie 2026 auf.
→ Hinzurechnung: 5.000 €
Sie sind Geschäftsführer einer GmbH und Gesellschafter.
Die GmbH zahlt 30% KörpSt auf ihren Gewinn.
→ Kürzung: In bestimmten Konstellationen anrechenbar
Sie haben 2025 Gewerbesteuer gezahlt.
Diese wird gegen 2026 gekürzt (Jahresausgleich).
→ Kürzung: Tatsächlich bezahlter Betrag
| Änderung | Was ist neu | Auswirkung |
|---|---|---|
| Freibetrag: 24.500 € | Stabil seit 2018 | Viele Kleinbetriebe steuerfrei |
| Messzahl: 3,5% | Bundesweit einheitlich | Nicht mehr veränderbar |
| Hebesätze lokal | Gemeinde entscheidet | Berlin ↑ zu 410%, andere ändern sich |
| Anrechnung Gewerbesteuer | Auf Einkommensteuer | Bis zu 1.000 € Steuerersparnis |
Ausgangslage Otto 2026:
EÜR-Gewinn (Hauptbetrieb): 50.000 €
Einnahmen Nebengeschäft: 8.000 €
Gesamtgewinn: 58.000 €
HINZURECHNUNGEN:
Geschäfts-Darlehen Zinsen: 2.500 €
Rücklagenzuführung (Sanierung): 5.000 €
Gesamt Hinzurechnungen: 7.500 €
KÜRZUNGEN:
(Keine)
MAÄSSGEBENDER GEWERBEERTRAG:
58.000 + 7.500 - 24.500 = 41.000 €
STEUERMESSBETRAG:
41.000 × 3,5% = 1.435 €
GEWERBESTEUER (Berlin, 410% Hebesatz):
1.435 × 410% = 5.883,50 €
JÄHRLICHE VORAUSZAHLUNGEN:
2 × je 50% = 2.941,75 € (15. Juni + 15. Sept.)
| Fehler | Warum problematisch | Lösung |
|---|---|---|
| Freibetrag übersehen | Zu hohe Zahlung | 24.500 € immer abziehen |
| Schuldzinsen vergessen | GewSt zu niedrig berechnet | Alle Darlehen durchgehen |
| Hebesatz falsch | Völlig falsche Summe | Aktuelle Gemeinde-Info einholen |
| Freiberufler-Einkünfte zählen | Sollten nicht in GewSt | Klare Trennung Anlage S vs. G |
| Vorauszahlung vergessen | Nachzahlung + Strafzins | Termine kalendarieren |
| Belege nicht aufbewahrt | Probleme bei Prüfung | 10 Jahre Archivierung |
| Ereignis | Datum | Betrag |
|---|---|---|
| Vorauszahlung Q2 | 15.06.2026 | 50% GewSt-Schätzung |
| Vorauszahlung Q3 | 15.09.2026 | 50% GewSt-Schätzung |
| GewSt-Erklärung | 31.05.2027 | Alle Angaben |
| Nach Bescheid | 10 Tage | Zahlung fällig |
Die Gewerbesteuer können Sie bei der Einkommensteuer anrechnen:
Beispiel:
Gewerbesteuer gezahlt: 6.672,75 €
Anrechnung max.: 1.000,00 € (Obergrenze)
= Steuerersparnis bei 42%: 420,00 €
Netto-GewSt-Belastung ca. 80%!
Stand: März 2026 · Alle Angaben basieren auf den für 2026 geltenden Werten (Freibetrag 24.500 €, Messzahl 3,5%, lokale Hebesätze). Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.