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Orientierung

Wegzugsteuer (§ 6 AStG): Wen sie trifft und wie man plant

Wer mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält und ins Ausland wegzieht, löst die Wegzugsteuer aus: Der Wegzug gilt als fiktive Veräußerung der Anteile zum gemeinen Wert. Was das konkret bedeutet, wen die 7-aus-12-Jahre-Regel trifft und wie die Ratenzahlung seit 2022 funktioniert.

6 Min.Lesezeit
2. August 2026letzte Aktualisierung
Belegtmit § 6 AStG und § 17 EStG als Gesetzesquellen
Kurzantwort

Kurzantwort: Wen trifft die Wegzugsteuer?

Wer eine Beteiligung von mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält und ins Ausland wegzieht, löst die Wegzugsteuer aus: Der Wegzug gilt als fiktive Veräußerung der Anteile zum gemeinen Wert (§ 6 Abs. 1 AStG) — auf den (nie realisierten) Wertzuwachs fällt Steuer an. Betroffen sind Personen, die in den letzten 12 Jahren insgesamt mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren (§ 6 Abs. 2 AStG). Seit der Neufassung 2022 kann die Steuer auf Antrag in 7 gleichen Jahresraten gezahlt werden (§ 6 Abs. 4 AStG) — meist gegen Sicherheitsleistung.

Auslöser

Was löst die Wegzugsteuer aus?

Nach § 6 Abs. 1 AStG stehen die Anteile i. S. v. § 17 Abs. 1 EStG (Beteiligung ≥ 1 %) bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht der Veräußerung zum gemeinen Wert gleich. Auslöser sind u. a.:

Wen trifft es? (7-aus-12-Jahre-Regel)

Betroffen sind natürliche Personen, die innerhalb der letzten 12 Jahre insgesamt mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren (§ 6 Abs. 2 Satz 1 AStG).

Wie wird gezahlt? (Ratenzahlung seit 2022)

Nach § 6 Abs. 4 AStG kann die Steuer auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden; die erste Rate binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, die weiteren am 31. Juli der Folgejahre — regelmäßig gegen Sicherheitsleistung. Die früher unbefristete zinslose Stundung bei EU/EWR-Wegzug ist entfallen.

Was kann das in Euro bedeuten?

Bei einer Beteiligung mit 2 Mio. € Wertzuwachs kann die fiktive Veräußerung schnell mehrere Hunderttausend Euro Steuer auslösen — ohne dass tatsächlich ein Euro zugeflossen ist. Genau deshalb ist Vorlaufplanung entscheidend.

Einordnung

Welche Einschränkungen und offenen Punkte gibt es?

  • Es gibt Sondertatbestände (z. B. spätere Rückkehr) und Wertminderungs-/Anrechnungsregeln — einzelfallabhängig.
  • Gestaltungsansätze (Struktur der Beteiligung, Timing, Rückkehrabsicht, Stundung/Raten) sind komplex und müssen individuell geprüft werden.
  • Die Norm wurde mehrfach geändert (u. a. 2022) — immer die aktuelle Fassung prüfen.
FAQ

Häufige Anschlussfragen zu diesem Thema.

Was löst die Wegzugsteuer aus?

Nach § 6 Abs. 1 AStG stehen die Anteile i. S. v. § 17 Abs. 1 EStG (Beteiligung ≥ 1 %) bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht der Veräußerung zum gemeinen Wert gleich — u. a. bei Wegzug, unentgeltlicher Übertragung oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts.

Wen trifft die Wegzugsteuer? (7-aus-12-Jahre-Regel)

Betroffen sind natürliche Personen, die innerhalb der letzten 12 Jahre insgesamt mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren (§ 6 Abs. 2 Satz 1 AStG).

Wie wird die Wegzugsteuer gezahlt? (Ratenzahlung seit 2022)

Auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten (§ 6 Abs. 4 AStG); die erste Rate binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, die weiteren am 31. Juli der Folgejahre — regelmäßig gegen Sicherheitsleistung. Die früher unbefristete zinslose Stundung bei EU/EWR-Wegzug ist entfallen.

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Quellen & Haftungshinweis

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