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Immobilien-GmbH · § 9 Nr. 1 GewStG

Immobilien-GmbH: Gewerbesteuer sparen

Eine vermögensverwaltende Immobilien-GmbH, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet, kann über die „erweiterte Gewerbesteuerkürzung" (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) praktisch keine Gewerbesteuer auf ihre Mieterträge zahlen — statt ~30 % bleiben im Kern ~15–16 % Belastung.

~15–16 %statt ~30 % Steuerbelastung auf Mieterträge
~28.000 €Ersparnis p. a. bei 200.000 € Mietüberschuss (Hebesatz ~400 %)
2. August 2026letzte Aktualisierung
Kurzantwort

Immobilien-GmbH: Lohnen sich Mieterträge ohne Gewerbesteuer?

Was ist die erweiterte Gewerbesteuerkürzung?

Nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG tritt auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Praktisch: die Mieterträge werden von der Gewerbesteuer ausgenommen.

Warum lohnt sich das gegenüber einer normalen GmbH?

Eine normale GmbH zahlt auf Gewinne ~30 % (KSt 15 % + Soli + Gewerbesteuer). Fällt die Gewerbesteuer auf die Mieterträge durch die erweiterte Kürzung weg, bleibt im Kern nur die Körperschaftsteuer 15 % (§ 23 KStG) + Soli — die Belastung sinkt auf ~15–16 %.

Was ist die Bedingung? („Ausschließlichkeit")

Der Knackpunkt ist das Wort „ausschließlich": Die GmbH darf grundsätzlich nur eigenen Grundbesitz (und ggf. eigenes Kapitalvermögen) verwalten. Schädliche Nebentätigkeiten (z. B. gewerblicher Handel, umfangreiche Zusatzleistungen, Betriebsvorrichtungen) können die erweiterte Kürzung komplett kippen.

Zahlen & Grenzen

Was bringt die Kürzung konkret — und wo sind die Grenzen?

Rechenbeispiel

Bei 200.000 € jährlichem Mietüberschuss spart die erweiterte Kürzung gegenüber einer normal gewerbesteuerpflichtigen GmbH grob ~28.000 € Gewerbesteuer pro Jahr (bei Hebesatz ~400 %).

Einschränkungen

Ausschließlichkeit ist streng — schon kleine schädliche Tätigkeiten gefährden die gesamte Kürzung. Saubere Gestaltung ist Pflicht. Die einfache Kürzung (Satz 1) für Grundbesitz bleibt daneben bestehen, ist aber deutlich weniger wirkungsvoll.

Kombination mit Holding

Thesaurieren + Immobilien-GmbH lässt sich mit einer Holding kombinieren (Kapital fast steuerfrei nach oben, § 8b KStG).

FAQ

Häufige Anschlussfragen zu diesem Thema.

Was ist die erweiterte Gewerbesteuerkürzung?

Nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG tritt auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Praktisch: die Mieterträge werden von der Gewerbesteuer ausgenommen.

Warum lohnt sich das gegenüber einer normalen GmbH?

Eine normale GmbH zahlt auf Gewinne ~30 % (KSt 15 % + Soli + Gewerbesteuer). Fällt die Gewerbesteuer auf die Mieterträge durch die erweiterte Kürzung weg, bleibt im Kern nur die Körperschaftsteuer 15 % (§ 23 KStG) + Soli — die Belastung sinkt auf ~15–16 %.

Was ist die Bedingung? („Ausschließlichkeit")

Der Knackpunkt ist das Wort „ausschließlich": Die GmbH darf grundsätzlich nur eigenen Grundbesitz (und ggf. eigenes Kapitalvermögen) verwalten. Schädliche Nebentätigkeiten (z. B. gewerblicher Handel, umfangreiche Zusatzleistungen, Betriebsvorrichtungen) können die erweiterte Kürzung komplett kippen.

Quellen

Gesetzliche Grundlagen.

Haftungshinweis

Allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung im Sinne des StBerG. Die erweiterte Kürzung ist gestaltungssensibel (Ausschließlichkeit) und muss mit einem zugelassenen Steuerberater aufgesetzt werden. Zahlen sind Näherungswerte (u. a. Hebesatz-abhängig).

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