Thesaurierte (einbehaltene) GmbH-Gewinne werden mit rund 30 % besteuert — Körperschaftsteuer 15 % (§ 23 KStG) + Solidaritätszuschlag 5,5 % darauf + Gewerbesteuer (Messzahl 3,5 % × Hebesatz, § 11 GewStG). Wer den Gewinn im Unternehmen lässt und reinvestiert, zahlt also einmalig ~30 %. Erst bei Ausschüttung an eine Privatperson kommen weitere 25 % Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) obendrauf — die Gesamtlast steigt dann auf ~48 %. Der stärkste Hebel: eine Holding. Schüttet die operative GmbH an eine Holding-GmbH aus, sind die Dividenden zu ~95 % steuerfrei (§ 8b KStG) — das Kapital steht fast ungeschmälert zur Reinvestition (z. B. in Immobilien) bereit.
Faustzahl: Thesaurieren ≈ 30 % · Ausschütten an privat ≈ 48 % · Ausschütten an Holding ≈ 1,5 % effektiv.