Fristen im Steuerjahr 2026: Alle Termine auf einen Blick
Zusammenfassung: Übersicht aller wichtigen Steuerfristen und Termine für das Jahr 2026. Damit Sie keine Deadline verpassen.
Überblick: Steuerfristen 2026 – Alle wichtigen Termine
Steuerfristen sind nicht verhandelbar. Verpassen Sie eine Frist, drohen Strafzinsen von 0,5% monatlich und ggf. Bußgelder. 2026 ändern sich einige Fristen. Eine Übersicht über die wichtigsten Termine hilft Ihnen, im Plan zu bleiben.
Einkommensteuer und Umsatzsteuer: Monatliche & quartalsweise Fristen
Einkommensteuer-Vorauszahlungen: Fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember. Verpflichtet sind Selbstständige und Unternehmer mit Gewinnen über einer bestimmten Grenze.
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen: Fällig am 10. des Folgemonats (normal monatlich). Kleine Unternehmen können auf Quartalszahlung wechseln. Tipp 2026: Prüfen Sie, ob ein Wechsel sinnvoll ist – weniger Zahlungen, weniger administrative Last.
Lohnsteuer: Spätestens 10 Tage nach Monatsende fällig. Keine Ausnahmen, auch an Wochenenden nicht.
Steuererklärung: Fristen je nach Arbeitgeber/Steuerberater
Für Arbeitnehmer ohne Steuerberater: 31. März des Folgejahres (z.B. für 2025: 31.3.2026). Das Finanzamt kann Ihnen 2 weitere Monate geben, wenn es freiwillig ist.
Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe: 31. Mai des Folgejahres (z.B. für 2025: 31.5.2026). Der Steuerberater kann um weitere 2 Monate verlängern.
Selbstständige und Unternehmer: 31. Mai (mit Steuerberater: 31.12. des Folgejahres!). Das ist ein großer Vorteil der Steuerberater-Nutzung.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Selbstständige müssen spätestens mit der Steuererklärung einreichen.
Körperschaftsteuer & Gewerbesteuer: Quartalsweise Vorauszahlungen
Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen: Wie Einkommensteuer – 4× pro Jahr fällig. Für GmbHs sind diese monatlich, quartalsweise oder jährlich möglich (abhängig von Größe).
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: Ebenfalls 4× pro Jahr. Fällig am 15.2./15.5./15.8./15.11. Gesamtjahr-Veranlagung erfolgt später (bis 31. Mai des Folgejahres).
Betriebsprüfung & Besonderheiten 2026
Grundsätzliche Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre für alle Geschäftsvorfälle. Besonderheit 2026: Für elektronisch übermittelte Daten verkürzt sich dies unter bestimmten Bedingungen auf 8 Jahre.
Betriebsprüfung Ankündigung: Das Finanzamt muss die Prüfung ankündigen (außer in Ausnahmefällen). Von der Ankündigung bis zur Prüfung können Monate liegen – nutzen Sie diese Zeit zur Vorbereitung.
| Abgabe/Zahlung | Fälligkeit 2026 | Konsequenz bei Verzug |
|---|---|---|
| Einkommensteuer VA | 10.3., 10.6., 10.9., 10.12. | 0,5% monatlich Strafzins |
| Umsatzsteuer VA | 10. des Folgemonats | 0,5% monatlich Strafzins |
| Lohnsteuer | Spätestens 10 Tage nach Monat | 1% monatlich Strafzins |
| Steuererklärung (ohne SB) | 31. März | 5 € bis 10 € Verspätungszuschlag pro Monat |
| Steuererklärung (mit SB) | 31. Mai / 31. Dezember | 5 € bis 10 € Verspätungszuschlag pro Monat |
| Körperschaftsteuer VA | 10.3., 10.6., 10.9., 10.12. | 0,5% monatlich Strafzins |
| Gewerbesteuer VA | 15.2., 15.5., 15.8., 15.11. | 0,5% monatlich Strafzins |
Praktische Tipps zum Einhalten von Steuerfristen
Nutzen Sie einen Kalender: Markieren Sie alle Zahlungstermine im Kalender (digital + analog). Setzen Sie Reminder 3 Tage vor der Fälligkeit.
Banking-Automatisierung: Richten Sie Daueraufträge für regelmäßige Zahlungen ein (Vorauszahlungen, Lohnsteuer). Das verhindert Vergesslichkeit.
Steuerberater nutzen: Gute Steuerberater kümmern sich um Fristen. Die Gebühr (200-500 €/Jahr) amortisiert sich schnell durch Strafzinsersparnis.
Steuersoftware mit Fristmanagement: Programme wie ELSTER, STW, oder TaxBot erinnern Sie automatisch an Fristen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche ist die wichtigste Steuerfrist 2026?
Die Steuererklärung ist die wichtigste Frist. Für Arbeitnehmer: 31. März (ohne Berater) oder 31. Mai (mit Berater). Für Selbstständige: 31. Mai (ohne Berater) oder 31. Dezember (mit Berater).
Welche Konsequenzen hat das Verpassen einer Frist?
Verspätungszuschlag von 0,5% pro Monat mindestens 25 €, höchstens 10% der Steuerschuld. Bei Zahlungsfristen zusätzlich Strafzinsen von 0,5% monatlich.
Kann man Fristen verlängern?
Ja, auf Antrag. Vor der Frist-Deadline einen formlosen Antrag an das Finanzamt stellen. Mit Steuerberater gibt es oft automatische Fristverlängerungen.
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